Virus

Elternbrief: Informationen zur Maskenpflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die ersten Schulwochen des neuen Schuljahres brachten eine Reihe von Veränderungen im Vergleich zum „normalen“ Tagesablauf in der Schule mit sich. Ich freue mich sehr, dass der Schulstart unter den neuen Bedingungen so gut gelungen ist.

Am Donnerstag wurden wir durch die Medien darüber informiert, dass die Maskenpflicht im Unterricht, mit der wir an der Schule in aller Regel gut umgehen konnten, mit Ende des 31. August 2020 beendet wird.
Genauere Informationen dazu liegen uns bisher nicht vor.

Daher gehen wir zur Zeit davon aus, dass am Montag, dem 31.08.2020 die bisherige Maskenpflicht im Bus, auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht weiterhin gilt.
Ab Dienstag, 01.09.2020 gilt die Maskenpflicht nur noch im Bus und auf dem Schulgelände bis zum Erreichen des festen Sitzplatzes im Klassenraum.

In den Klassenräumen kann der empfohlene Mindestabstand von 1,5 m allerdings nicht eingehalten werden. Damit die Gefahr der Übertragung des Virus so klein wie möglich gehalten wird, bitten wir die Schüler/-innen und die Lehrer/-innen darum, freiwillig auch im Unterricht Masken zu tragen. So schützen wir uns nicht nur gegenseitig, sondern minimieren auch die Gefahr, dass ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden müssen, wenn eine Person infiziert ist. Schüler/-innen und Lehrer/-innen mit einem erhöhten Infek­tionsrisiko können die Schule entspannter besuchen und den Präsenzunterricht bereichern bzw. sicherstellen.

Mit dieser Bitte folgen wir den Empfehlungen des Gesundheitsamtes Heinsberg vom 28.8.2020, die Sie ebenfalls auf der Homepage finden können.

Sobald uns genauere Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. K. Hilgers
Schulleiterin

Diesen Elternbrief können Sie als pdf-Datei herunterladen.
Heißer Sommer

Noch einmal hitzefrei!

„Zunehmend schwül und heiß mit bis zu 32 Grad.“

Wegen des erwarteten heißen Sommerwetters endet am Donnerstag, 20.08.2020, der Unterricht für alle Jahrgänge bereits um 13.15 Uhr.

Neues Schuljahr!

Informationen zum Start ins Schuljahr 2020/2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, dass Sie erholsame Sommerwochen hatten und dass Sie und Ihre Familien gesund sind.

Im Folgenden informieren wir Sie gerne über die Regelungen zu Schuljahresbeginn, so wie sie an unserer Schule umgesetzt werden. Damit sind wir dem „normalen“ Unterricht ein Stück näher gekommen. Von den Einschränkungen, mit denen wir noch leben müssen, haben Sie vermutlich bereits gehört.
Dennoch freuen wir uns darauf, unsere Schüler/-innen wieder zu sehen. Der persönliche Kontakt hat uns gefehlt.

Doch zunächst einige gute Nachrichten:

  • Das neue Gebäude ist fertig geworden. Corona bedingt sind jedoch weder die Tafeln noch alle Möbel vorhanden, so dass die neuen 6. Klassen noch wenige Wochen auf den Umzug warten müssen.
  • In den Sommerferien wurde die gesamte Schule im Rahmen des Digitalpaktes neu „verkabelt“ und verfügt nun über ein noch leistungsfähigeres W-Lan-Netz.
  • In der letzten Woche erhielten wir Informationen zu einem Sofortprogramm für die digitale Ausstattung von bedürftigen Schüler/-innen. Der Schulträger arbeitet daran, das Programm möglichst zeitnah umzusetzen.

In der Schulmail vom 3.8.2020 geht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) grundsätzlich von Präsenzunterricht nach Stundenplan für alle Schüler/-innen ab Mittwoch, 12.8.2020 aus. Da glücklicherweise fast alle Kolleg/-innen wieder einsatzfähig sind, gehen wir derzeit davon aus, dass wir den Stundenplan in der gewohnten Art umsetzen können. Mittagsstationen fallen so lange aus, wie die Pflicht zur Bildung fester Lerngruppen besteht (d.h. Klassen oder Kurse im Jahrgangsverband).

Für alle gilt eine ständige Maskenpflicht, nicht nur im Bus, auf dem Schulhof und in den Fluren, sondern grundsätzlich auch im Unterricht. Vorläufig gilt dies bis zum 31.8.2020, und das bei jedem Wetter. Wir bitten Sie, Ihrem Kind Masken mitzugeben und die vom MSB erlassene Regelung vor Schulbeginn mit ihm zu besprechen.
In diesem Zusammenhang haben wir die geltenden Hygieneregeln angepasst. Wir bitten Sie herzlich, auch diese Regelungen vor Schulbeginn mit Ihrem Kind zu besprechen.

Ein zeitlich versetzter Unterrichtsbeginn ist an unserer Schule nicht umsetzbar. Die Schüler/-innen dürfen das Gebäude jedoch vor dem Unterricht und nach den versetzten Pausen nur in Begleitung der Lehrperson zeitlich gestaffelt betreten. Feste „Aufstellplätze“ auf dem Schulhof werden für jede Klasse festgelegt.

Vor dem Unterricht und in den Pausen sind die Aula und das Oberstufengebäude keine Aufenthaltsräume. In der Aula dürfen sich Schüler/-innen in Freistunden nur aufhalten, wenn sie an einem der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze sitzen können. Das Selbstlernzentrum steht eingeschränkt für die Schüler/-innen der Sekundarstufe II als Arbeitsraum zur Verfügung.

Im Ganztag kann ein eingeschränkter Mensabetrieb angeboten werden. Er beschränkt sich auf To-Go-Angebote. Die Mensa kann kein Aufenthaltsraum sein. Die Regeln, die in der Mensa für Ihre Kinder gelten, finden Sie hier zum Download.

Im letzten Schuljahr konnten die Schulbücher in den Klassen nicht eingesammelt werden, so dass das Einsammeln der alten und das Austeilen der neuen Bücher zügig nach Schulbeginn vollzogen wird. Bitte geben Sie ihrem Kind die Schulbücher mit in die Schule, die Sie noch zu Hause haben.
Der Förderverein wird die bestellten Materialien wieder in Taschen verpacken, so dass sie Ihren Kindern zu Schulbeginn zur Verfügung stehen.

Die Mitwirkungsorgane der Schule können wieder tagen. Das bedeutet, dass wir uns freuen, wenn Sie wieder rege an den Pflegschaftsabenden, den Fachkonferenzen und ggf. an der Schulkonferenz teilnehmen. Sofern der Mindestabstand nicht eingehalten wird, gilt auch für Sie die Maskenpflicht. Bitte lassen Sie sich davon nicht abhalten, denn die Schule lebt nach wie vor auch von Ihrem Engagement und von Ihren Ideen.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch ein Wort zum Präsenzunterricht. Das MSB hat festgelegt, dass die Schüler/-innen grundsätzlich Anwesenheitspflicht haben. Wenn das in einem begründeten Einzelfall, den Sie bitte ggf. mit den Klassenlehrer/-innen Ihres Kindes absprechen, außer Kraft gesetzt wird, besteht die Pflicht, am Unterricht auf Distanz teilzunehmen. Anders als im letzten Schuljahr werden die dort erbrachten Leistungen in die Notengebung mit einbezogen.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es Krankheitssymptome aufweist, die auch mit einer Covid 19-Erkrankung in Verbindung stehen. Sollten solche Symptome bei Ihrem Kind in der Schule auftreten, werden wir Sie bitten müssen, Ihr Kind abzuholen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass wir über mindestens eine Telefonnummer verfügen, über die wir Sie immer erreichen können. In der Mail des MSB heißt es wörtlich:
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.
Bezüglich eines Schnupfens gilt diese Regelung in etwas abgeänderter Form: „Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.“ Wir bitten Sie herzlich, diese Regelungen zu beachten.

Sollten Sie und Ihr Kind aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sein, bitten wir Sie, die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten. Informationen dazu finden Sie unter https://www.mags.nrw/coronavirus.

Natürlich stehen wir für Rückfragen oder Anregungen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dazu auch gerne Ihre Kontakte zu den Klassenlehrer/-innen Ihres Kindes.

Wir wünschen allen einen guten Start!

Herzliche Grüße

Dr. Karin Hilgers
Schulleiterin

Diese Elterninformation können Sie als pdf-Datei herunterladen, ebenso die Hygieneregeln und die Regeln für die Mensa.