Sodermanns 2020

Berufsorientierung in Coronazeiten!?!

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen, und so haben wir in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit hiesigen Unternehmen und Einrichtungen versucht, möglichst vielen Schüler/-innen auch in Coronazeiten Einblicke in das Berufsleben zu ermöglichen.

kAoABereits in der 3. Schulwoche konnte die eintägige Potenzialanalyse von allen Schüler/-innen des 8. Jahrgangs klassenweise beim Bildungsträger „Technik- und Bildungszentrum Meuser“ in Erkelenz durchgeführt werden. Die Potenzialanalyse ist für viele Jugendliche der Einstieg in die Berufsorientierung. Dabei geht es aber noch gar nicht um die Berufe selbst, sondern anhand von praktischen Übungen, Teamsettings und Tests erkunden Schüler/-innen ihre Stärken. Viele Eltern nutzen das Angebot, im Anschluss daran am Auswertungsgespräch mit den Experten des TBZ Meuser teilzunehmen. Die Schüler/-innen erhalten hier ein individuelles Gutachten zu ihren Stärken, was ihren Blick für berufliche Möglichkeiten fördern soll.
Im Rahmen dieser Auftaktveranstaltung stellte Frau Palms als Studien- & Berufskoordinatorin den Berufswahlplan unserer Schule klassenweise vor und übergab den Berufswahlpass als Portfolio-Instrument der Berufsorientierung an der Betty-Reis Gesamtschule.

Dank des Engagements von Schüler/-innen, Eltern und Unternehmen konnten im 9. Jahrgang zwei Berufsfelderkundungen, die im 8. Jahrgang wegen des Lockdowns ausfallen mussten, nachgeholt werden. Am 17. August und 7. Oktober erkundeten die Schüler/-innen für einen Tag ein neues Berufsfeld, um ihre Berufswahlreife zu erweitern. Im Mittelpunkt stand dabei vor allem die Frage, ob dieses Berufsfeld und der Betrieb zu den eigenen Interessen und Kompetenzen passen, um dann dort ggf. ein dreiwöchiges Praktikum im Februar 2021 zu absolvieren. So mündeten auch viele dieser Tagespraktika in einer Praktikumsvereinbarung für 2021.

Im 10. Schuljahr hatten die Schüler/-innen am 8. Oktober das Angebot eines Tagespraktikums. Hier richtete sich der Blick zum einen auf die Kontaktaufnahme mit einem möglichen Ausbildungsbetrieb, bei dem man im Februar 2021 nochmals ein Praktikum absolvieren kann; zum anderen konnte im Rahmen des Tagespraktikums aber auch ein Beruf mit Studienabschluss, der dann im Rahmen des Praktikums in der Oberstufe weiter erkundet werden kann, kennen gelernt werden. Ab dem ersten Schultag unterstützt auch der Berufsberater der Agentur für Arbeit, Herr Theunissen, die Schüler/-innen des Abschlussjahrgangs im Rahmen seiner Sprechstunde in der Schule bei der Ausbildungsplatzsuche.

Darüber hinaus konnten bestehende Partnerschaften mit Betrieben genutzt werden, um aufzuzeigen, dass sich Ausbildung in der Region lohnt. Der Fachkräftemangel weitet sich, trotz Corona, aus und die Betriebe suchen weiterhin qualifizierte Azubis. Da es in diesem Jahr leider nicht sinnvoll erschien, die Betriebe mit großen Schülergruppen vor Ort zu besuchen, konnten wir verschiedene Experten in die Schule zu uns holen. Um die vielfältigen Ausbildungsberufe vorzustellen, aber auch um zu zeigen, wie sehr sich hiesige Betriebe für eine gute Ausbildung engagieren, präsentierten sich im Rahmen der Projekttage zur Berufs- & Studienorientierung sowie bei Expertenrunden während einer Unterrichtsstunden verschiedene Firmen:

  • Semco 2020Das ortsansässige Unternehmen Semcoglas stellte das Unternehmen und die gewerblich technischen Ausbildungen als Flachglastechnologin/e, Mechatroniker/in und Maschinen- & Anlagenführer/in „direkt am Objekt“ vor (Foto Februar 2020).
  • Das Hermann-Josef Krankenhaus Erkelenz präsentierte die Aus- & Weiterbildungsmöglichkeiten im pflegerisch-medizinischen Bereich im 10. Jahrgang. Zwei ehemalige Schülerinnen unserer Schule, die dort aktuell die generalistische Pflegeausbildung zur/-m Pflegefachfrau/-mann machen, konnten aus erster Hand berichten. Unterstützt durch Herrn Schotes, Schulleiter der Pflegeschule, und Frau Jenneßen vom Bewerbungsmanagement, erhielten SchülerInnen praktische Einblicke z.B. in das Legen von Infusionen und die Bedeutung der Hygienemaßnahmen.
  • Die Ausbildungsbotschafter der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer Aachen besuchten alle 9. Klassen im Rahmen der Projettage zur Berufsorientierung. Azubis aus dem zweiten und dritten Lehrjahr stellten im Rahmen der Initiative ihre Berufe vor und boten so einen Austausch auf Augenhöhe. Frau Lenders, Koordinatorin der IHK Aachen, und Herr Eylmanns, Koordinator der Handwerkskammer, begleiteten die Bildungslotsen und standen ebenso für Fragen zum Thema Ausbildung zur Verfügung. So lernten die SchülerInnen folgende Berufsbilder kennen:
    ◦ Produktdesigner/in
    ◦ Tischler/in
    ◦ Kauffrau/mann im E-Commerce
    ◦ Fleischereifachverkäufer/in
    ◦ Zerspanungsmechaniker/in
    ◦ Automobilkauffrau/mann
  • Herr und Frau Sodermanns von der Firma „Automobile Sodermanns – Reha Mobilitätszentrum NRW“ in Wassenberg brachten ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug mit zur Infoveranstaltung, um daran vor Ort zeigen zu können, was das Besondere beim Umbau und bei der Beratung eines solch speziellen Fahrzeug ist. Die individuellen Fahrzeugumbauten erfordern medizinisch und technisch geschulte MitarbeiterInnen und dies macht die Vielseitigkeit in der Ausbildung als KFZ-Mechatroniker/-in oder als Automobilkauffrau/mann in diesem Wassenberger Unternehmen aus. Auch der Ausbildungsberuf der Kauffrau/ des Kaufmanns für Bürokommunikation wurde vorgestellt (Titelbild).
  • Dank des Engagements von Eltern konnten im Rahmen der Projektwoche u.a. klassenweise noch weitere Einblicke in Berufsbilder durch Expertengespräche ermöglicht werden. Eine Fortsetzung dieser Informationsveranstaltungen findet im Wirtschaftslehreunterricht statt.

Das Netzwerk unserer Schule stellt nun auch in den kommenden Monaten eine solide Basis dar, um Schüler/-innen weiterhin Einblicke in die Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort zu geben. Unsicher ist, in welchem Rahmen Schüler/-innen in den Betrieben praktische Erfahrungen unter den aktuellen Coronabedingungen erhalten können, so dass für die kommenden Monate nun schon mehrere Firmen zugesichert haben, mit Azubis und AusbildungsleiterInnen in die Schule zu kommen, um erste Kontakte für eine mögliche Ausbildung zu knüpfen.

Wir freuen uns, dass die Betriebe unsere Schülerinnen und Schüler auch gerade jetzt so engagiert in ihrer Berufsentscheidung unterstützen und bedanken uns herzlich für dieses Engagement.

Europaschule Rezertifizierung 2020

Betty-Reis-Gesamtschule als Europaschule rezertifiziert

Großartig: Wir dürfen das Zertifikat Europaschule für weitere fünf Jahre im Namen unserer Schule tragen.

Rezertifizierungsurkunde 2020Dies teilten uns die Schulministerin Yvonne Gebauer und der Minister für Europaangelegenheiten Dr. Stephan Holthoff-Pförtner durch eine auf den 6. Oktober datierte Urkunde mit. Damit würdigt das Land die uns besonders wichtigen Aktivitäten in diesem Bereich.

Auch in Zukunft pflegen wir unsere internationalen Projekte und Austauschprogramme. Auch in Zukunft setzen wir uns verstärkt mit europäischen Fragen auseinander. Auch in Zukunft richten wir unser Schulprogramm auf den Europagedanken aus. An den bilingualen Unterrichtsprojekten arbeiten wir weiterhin und wollen Auslandspraktika möglich machen.

Wir halten diese Arbeit an den gemeinsamen europäischen Werten für pädagogisch überaus wertvoll und notwendig. Damit schaffen wir für jede Schülergeneration eine Voraussetzung zur gesellschaftspolitischen Teilhabe an der Gestaltung des gemeinsamen Lebens in Europa. Das Zertifikat ist für uns Ansporn und Verpflichtung, uns in der gewählten Richtung weiter zu bewegen.

Simulation

Digitaltage im Zeitraum vom 26.10.-27.11.2020

Aktuell ist es nicht auszuschließen, dass es zu einer Schulschließung oder eine Teilschließung, bei der z.B. einzelne Klassen oder Jahrgänge in Quarantäne geschickt werden, kommen kann. Dann wird es Distanzunterricht oder eine Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht geben.
Auf diesen Fall wollen wir uns vorbereiten. Deshalb proben wir in allen Klassen der SI eine angekündigte Schulschließung in der Schule.

Wir sehen dazu in dem oben genannten Zeitraum bewusst für jede Klasse zwei Tage vor, damit alle Kollegen/-innen und für die Schüler/-innen unterschiedliche Fächer daran beteiligt sind.

Dies bedeutet, dass alle Schüler/-innen und Lehrer/-innen an diesen Tagen in der Schule ausschließlich mit den Geräten und Medien arbeiten, die sie auch während einer Schulschließung zur Verfügung hätten. Das setzt voraus, dass Sie Ihrem Sohn/Ihrer Tochter das jeweilige Gerät für diese Tage mit in die Schule geben. Dies hat aus unserer Sicht mehrere Vorteile:

  • Wir nutzen die verbindlich eingeführte Lernplattform für unseren Unterricht und „zwingen“ die Schüler/-innen dies auch zu tun.
  • Wir erfahren mehr über die tatsächlich zur Verfügung stehende Ausstattung der Schüler/-innen.
  • Wir merken, wo wir noch nachsteuern müssen, damit von heute auf morgen ‚Unterricht auf Distanz‘ möglich wird.
  • Wir bauen unsere Kompetenz aus, mit zeitgemäßen Medien zu unterrichten und zu lernen.

Als Schule können wir unsere Lernplattform ‚Moodle‘ souverän bedienen, wissen auch, wie wir Video-Unterricht einsetzen und können den Schülern/-innen einen adäquaten ‚Unterricht auf Distanz‘ bieten. Ausgehend von einer Handreichung des Ministeriums haben wir im Mai eine erste Orientierungshilfe zum Lernen auf Distanz veröffentlicht. Jetzt arbeiten wir mit hilfreichen Hinweisen, die auf die „goldenen Regeln“ von Matthias Wysocki zurückgehen. Wir haben sie der Situation an unserer Schule, der Handreichung des Landes und unseren Erfahrungen angepasst. Sie können als Zielperspektive für unsere weitere Arbeit dienen. Auch Überlegungen zur Leistungsbewertung liegen für diesen Fall vor.

Neubau 2020

Informationen für Grundschuleltern

Sehr geehrte Eltern der Viertklässler,
wir möchten Sie und Ihr Kind gerne über unsere Schule und unser pädagogisches Konzept informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, uns kennenzulernen.

Dazu laden wir Sie als Eltern ganz herzlich zu unseren beiden Informationsabenden am 18.11.2020 und am 12.01.2021 um 19.00 Uhr in das Forum der Betty-Reis-Gesamtschule ein. Aufgrund der Hygienebestimmungen kann leider nur ein Elternteil pro Familie teilnehmen.

Gemeinsam mit Ihrem Kind können Sie unsere Schule am Tag der offenen Tür am 28.11.2020 ab 13.00 Uhr besuchen. An diesem Tag bieten wir zu mehreren Terminen Führungen für Sie und Ihr Kind an, in denen Sie unser Schulgebäude mit Fachräumen und Klassenräumen kennenlernen können. Aufgrund der Hygienebestimmungen kann pro Familie nur ein Kind mit einem Elternteil teilnehmen.

Zu allen Terminen können Sie sich nach den Herbstferien über unsere Homepage anmelden. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme leider nicht möglich.

Virus

Corona-Pandemie: Wichtige Informationen zu den Herbstferien

Angesichts der bevorstehenden Herbstferien stehen sowohl Lehrkräfte als auch Eltern vor der Frage, ob sie ihren Urlaub wie geplant durchführen können, da die Liste der ausgewiesenen Risikogebiete laufend aktualisiert wird.

Um in diesem Kontext mehr Handlungssicherheit zu geben, weist die Bezirksregierung Köln auf den Erlass des Schulministeriums zu privaten Reisen in Covid-19-Risikogebiete und ein Informationsschreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hin. Sie finden dort wichtige Hinweise, die Lehrkräfte und Eltern von Schülerinnen und Schülern vor Antritt einer Reise beachten müssen.


Private Reisen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in Covid-19-Risikogebiete
Informationen zu Verpflichtungen bei der Rückkehr nach Deutschland sowie schulrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen

1. Allgemeines
Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben.

Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden.

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Derzeit gilt diese in der Fassung vom 19.09.2020.

Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.

Derzeit führt das RKI weltweit zahlreiche Länder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitglied­staaten der Europäischen Union.

Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).

Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Es wird unbedingt empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Ent-wicklungen zu informieren, da sich ab 01.10.2020 möglicherweise Änderungen ergeben.
Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: www.mags.nrw/coronavirus.

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

2. Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungs­maßnahmen) nicht zu sanktionieren.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrens-gesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

3. Lehrerinnen und Lehrer
In der aktuellen Pandemie-Situation ist dringend anzuraten, dass Lehrkräfte ihre Urlaubsplanungen ins Ausland überprüfen. Gleiches gilt für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie weitere Personen im Landesdienst, die an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulen beteiligt sind (z.B. Personal in ZfsL, Schulsozial­arbeiterinnen und -arbeiter).

In deren eigenem Interesse muss diesen Personen dringend abgeraten werden, eine Urlaubsreise in eine als Risikogebiet ausgewiesene Region anzutreten, wenn nach Rückkehr die notwendige Quarantäne nicht bis zum Schulstart nach den Ferien beendet werden kann.

Private Reisen ins Ausland können zwar als außerdienstliches Verhalten dienst- und arbeitsrechtlich nicht untersagt werden, allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen – bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst auch der Verlust der Bezüge bzw. des Entgelts – grundsätzlich in Betracht kommen, wenn wegen der Quarantänepflicht die Dienstpflicht nicht rechtzeitig wieder aufgenommen werden kann.

Dabei sind stets die Umstände des Einzelfalls zu prüfen.

Die Möglichkeit, einer Quarantänepflicht durch Antrag auf Erholungsurlaub nicht zum Nachteil des Dienstherrn/Arbeitgebers nachzukommen, besteht für Lehrkräfte nicht. Sie müssen ihren Erholungsurlaub gemäß § 20 Abs. 4 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW bzw. § 44 Abs. 1 Nr. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder während der Schulferien nehmen.

Es ist daher unbedingt zu raten, die Einstufung von Risikogebieten im Blick zu behalten und regelmäßig zu prüfen, ob das eigene Urlaubsziel hierzu zählt. Je nach Entwicklung der konkreten Lage im Risikogebiet müsste eine Reise ggfs. auch zeitlich angepasst oder abgebrochen werden, um nach Reiserückkehr noch genügend Zeit für die aktuell geltende Quarantäneverpflichtung einzuplanen. Die Quarantänezeit kann derzeit – wie oben beschrieben – durch die rechtzeitige Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden.