Alleine-Zusammen: Wir sind bunt!

Alleine – zusammen: Wir sind bunt!

Zusammen, aber trotzdem alleine, momentan lässt sich das ja nicht vermeiden.

Bei diesem Projekt der Jugendmusikschule Heinsberg mit dem Instrumental-Ensemble der Betty-Reis-Gesamtschule haben nicht nur die Schülerinnen und Schüler zusammen musiziert. Auch die Lehrerinnen und Lehrer sind dabei und gemeinsam lassen sie etwas Großes entstehen. Damit sind wir auch Teil des Kulturfestivals Rampenfieber.

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Verschoben: Informationsabend zum Thema „Übergangsangebote nach Klasse 10“

Aufgrund der aktuellen Pandemiebedingungen verschieben wir den für den 4.11. im Forum unserer Schule geplanten Informationsabend zum Thema „Übergangsangebote nach Klasse 10“

Sollte es dann möglich sein, planen wir als neuen Termin für den Informationsabend Mittwoch, den 9.12. 2020 um 19.30 Uhr im Forum unserer Schule.

Die bisher vorliegenden Anmeldungen bleiben bestehen und wir freuen uns, Sie dann an diesem Abend über die aktuellen Ausbildungschancen, Weiterbildungsangebote am Berufskolleg und das Angebot unserer gymnasialen Oberstufe zu informieren.

Wenn Sie und Ihre Tochter/Ihr Sohn sich für den neuen Termin am 9.12.2020 noch nachträglich anmelden möchten, bitten wir Sie, dies per Mail an Frau Palms (heike.palms@bettyreis.de) bis zum 7.12.2020 zu machen.

Bitte beachten Sie, dass auch dieser Termin nur unter Vorbehalt geplant wird. Wir informieren Sie rechtzeitig über Änderungen.

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Auf Distanz: ESL-Tag am 12. November

Die Bürgermeister des Kreises Heinsberg haben zusammen mit dem Krisenstab entschieden, dass auch Elternsprechtage bis auf weiteres nicht in der gewohnten Form möglich sind.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir hoffen sehr, dass es Ihnen und Ihren Familien gut geht und die eingeschränkten Bedingungen des öffentlichen Lebens für Sie tragbar sind.
Leider befinden wir uns bezüglich des Coronavirus wieder in einer Situation, in der wir auch kurzfristig mit Änderungen rechnen müssen. Darüber werden wir Sie wie vor den Sommerferien wieder verstärkt über die Homepage informieren.

In der vergangenen Woche haben wir Sie zum Eltern-/Schüler-/Lehrer-Sprechtag eingeladen. Es ist uns sehr wichtig, mit Ihnen und Ihrem Kind im Gespräch zu bleiben, um die Entwicklung Ihres Kindes zu begleiten und gemeinsam mit Ihnen zu fördern. Auch sind Ihre Perspektiven und Vorschläge für uns bereichernd.

Leider lassen die gestiegenen Infektionszahlen nicht zu, dass dieser Tag in der mit Umsicht geplanten Form stattfinden kann: die Bürgermeister des Kreises Heinsberg haben zusammen mit dem Krisenstab entschieden, dass dies bis auf weiteres nicht möglich ist. Wir bedauern das sehr, haben aber natürlich Verständnis für diese Entscheidung und tragen sie mit.

Als alternative Form der Beratung werden die Klassenlehrer/-innen mit Ihnen und Ihrem Kind in individuellen Videokonferenzen zu einem Gespräch zusammenkommen. Die Details der technischen und organisatorischen Umsetzung erhalten Sie über die Klassenlehrer/-innen.

Bis dahin grüße ich Sie herzlich und wünsche Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Dr. K. Hilgers
Schulleiterin

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Absage: Informationsabend & Tag der offenen Tür

Die Bürgermeister des Kreises Heinsberg haben zusammen mit dem Krisenstab entschieden, dass alle Informationsveranstaltungen an Schulen bis auf weiteres im Kreis nicht stattfinden können.

Liebe Grundschuleltern,
liebe Eltern von Zehntklässler/-innen,

wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Schule: der erste Informationsabend und der Tag der offenen Tür sind am heutigen Tag bis auf wenige Plätze ausgebucht.

Sehr gerne hätten wir Sie am 18.11.2020 bzw. am 28.11.2020 mit der gebotenen Vorsicht bei uns begrüßt.

Leider lassen die gestiegenen Infektionszahlen das nicht zu: die Bürgermeister des Kreises Heinsberg haben zusammen mit dem Krisenstab entschieden, dass alle diese Veranstaltungen bis auf weiteres im Kreis nicht stattfinden können. Wir bedauern das sehr, haben aber natürlich Verständnis für diese Entscheidung und tragen sie mit.

Wir planen, Ihnen digital einen Einblick in unsere Schule, unser Konzept und unser Schulleben zu geben und bitten Sie daher, ab dem 18. November auf unserer Homepage vorbeizuschauen.

Derzeit gehen wir davon aus, dass die Anmeldetermine vom 29.1.2021 bis zum 5.2.2021 wie geplant stattfinden können.

Europaschule Rezertifizierung 2020

Betty-Reis-Gesamtschule als Europaschule rezertifiziert

Großartig: Wir dürfen das Zertifikat Europaschule für weitere fünf Jahre im Namen unserer Schule tragen.

Rezertifizierungsurkunde 2020Dies teilten uns die Schulministerin Yvonne Gebauer und der Minister für Europaangelegenheiten Dr. Stephan Holthoff-Pförtner durch eine auf den 6. Oktober datierte Urkunde mit. Damit würdigt das Land die uns besonders wichtigen Aktivitäten in diesem Bereich.

Auch in Zukunft pflegen wir unsere internationalen Projekte und Austauschprogramme. Auch in Zukunft setzen wir uns verstärkt mit europäischen Fragen auseinander. Auch in Zukunft richten wir unser Schulprogramm auf den Europagedanken aus. An den bilingualen Unterrichtsprojekten arbeiten wir weiterhin und wollen Auslandspraktika möglich machen.

Wir halten diese Arbeit an den gemeinsamen europäischen Werten für pädagogisch überaus wertvoll und notwendig. Damit schaffen wir für jede Schülergeneration eine Voraussetzung zur gesellschaftspolitischen Teilhabe an der Gestaltung des gemeinsamen Lebens in Europa. Das Zertifikat ist für uns Ansporn und Verpflichtung, uns in der gewählten Richtung weiter zu bewegen.

Simulation

Digitaltage im Zeitraum vom 26.10.-27.11.2020

Aktuell ist es nicht auszuschließen, dass es zu einer Schulschließung oder eine Teilschließung, bei der z.B. einzelne Klassen oder Jahrgänge in Quarantäne geschickt werden, kommen kann. Dann wird es Distanzunterricht oder eine Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht geben.
Auf diesen Fall wollen wir uns vorbereiten. Deshalb proben wir in allen Klassen der SI eine angekündigte Schulschließung in der Schule.

Wir sehen dazu in dem oben genannten Zeitraum bewusst für jede Klasse zwei Tage vor, damit alle Kollegen/-innen und für die Schüler/-innen unterschiedliche Fächer daran beteiligt sind.

Dies bedeutet, dass alle Schüler/-innen und Lehrer/-innen an diesen Tagen in der Schule ausschließlich mit den Geräten und Medien arbeiten, die sie auch während einer Schulschließung zur Verfügung hätten. Das setzt voraus, dass Sie Ihrem Sohn/Ihrer Tochter das jeweilige Gerät für diese Tage mit in die Schule geben. Dies hat aus unserer Sicht mehrere Vorteile:

  • Wir nutzen die verbindlich eingeführte Lernplattform für unseren Unterricht und „zwingen“ die Schüler/-innen dies auch zu tun.
  • Wir erfahren mehr über die tatsächlich zur Verfügung stehende Ausstattung der Schüler/-innen.
  • Wir merken, wo wir noch nachsteuern müssen, damit von heute auf morgen ‚Unterricht auf Distanz‘ möglich wird.
  • Wir bauen unsere Kompetenz aus, mit zeitgemäßen Medien zu unterrichten und zu lernen.

Als Schule können wir unsere Lernplattform ‚Moodle‘ souverän bedienen, wissen auch, wie wir Video-Unterricht einsetzen und können den Schülern/-innen einen adäquaten ‚Unterricht auf Distanz‘ bieten. Ausgehend von einer Handreichung des Ministeriums haben wir im Mai eine erste Orientierungshilfe zum Lernen auf Distanz veröffentlicht. Jetzt arbeiten wir mit hilfreichen Hinweisen, die auf die „goldenen Regeln“ von Matthias Wysocki zurückgehen. Wir haben sie der Situation an unserer Schule, der Handreichung des Landes und unseren Erfahrungen angepasst. Sie können als Zielperspektive für unsere weitere Arbeit dienen. Auch Überlegungen zur Leistungsbewertung liegen für diesen Fall vor.

Neubau 2020

Informationen für Grundschuleltern

Sehr geehrte Eltern der Viertklässler,
wir möchten Sie und Ihr Kind gerne über unsere Schule und unser pädagogisches Konzept informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, uns kennenzulernen.

Dazu laden wir Sie als Eltern ganz herzlich zu unseren beiden Informationsabenden am 18.11.2020 und am 12.01.2021 um 19.00 Uhr in das Forum der Betty-Reis-Gesamtschule ein. Aufgrund der Hygienebestimmungen kann leider nur ein Elternteil pro Familie teilnehmen.

Gemeinsam mit Ihrem Kind können Sie unsere Schule am Tag der offenen Tür am 28.11.2020 ab 13.00 Uhr besuchen. An diesem Tag bieten wir zu mehreren Terminen Führungen für Sie und Ihr Kind an, in denen Sie unser Schulgebäude mit Fachräumen und Klassenräumen kennenlernen können. Aufgrund der Hygienebestimmungen kann pro Familie nur ein Kind mit einem Elternteil teilnehmen.

Zu allen Terminen können Sie sich nach den Herbstferien über unsere Homepage anmelden. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme leider nicht möglich.

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Corona-Pandemie: Wichtige Informationen zu den Herbstferien

Angesichts der bevorstehenden Herbstferien stehen sowohl Lehrkräfte als auch Eltern vor der Frage, ob sie ihren Urlaub wie geplant durchführen können, da die Liste der ausgewiesenen Risikogebiete laufend aktualisiert wird.

Um in diesem Kontext mehr Handlungssicherheit zu geben, weist die Bezirksregierung Köln auf den Erlass des Schulministeriums zu privaten Reisen in Covid-19-Risikogebiete und ein Informationsschreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hin. Sie finden dort wichtige Hinweise, die Lehrkräfte und Eltern von Schülerinnen und Schülern vor Antritt einer Reise beachten müssen.


Private Reisen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in Covid-19-Risikogebiete
Informationen zu Verpflichtungen bei der Rückkehr nach Deutschland sowie schulrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen

1. Allgemeines
Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben.

Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden.

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Derzeit gilt diese in der Fassung vom 19.09.2020.

Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.

Derzeit führt das RKI weltweit zahlreiche Länder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitglied­staaten der Europäischen Union.

Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).

Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Es wird unbedingt empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Ent-wicklungen zu informieren, da sich ab 01.10.2020 möglicherweise Änderungen ergeben.
Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: www.mags.nrw/coronavirus.

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

2. Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungs­maßnahmen) nicht zu sanktionieren.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrens-gesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

3. Lehrerinnen und Lehrer
In der aktuellen Pandemie-Situation ist dringend anzuraten, dass Lehrkräfte ihre Urlaubsplanungen ins Ausland überprüfen. Gleiches gilt für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie weitere Personen im Landesdienst, die an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulen beteiligt sind (z.B. Personal in ZfsL, Schulsozial­arbeiterinnen und -arbeiter).

In deren eigenem Interesse muss diesen Personen dringend abgeraten werden, eine Urlaubsreise in eine als Risikogebiet ausgewiesene Region anzutreten, wenn nach Rückkehr die notwendige Quarantäne nicht bis zum Schulstart nach den Ferien beendet werden kann.

Private Reisen ins Ausland können zwar als außerdienstliches Verhalten dienst- und arbeitsrechtlich nicht untersagt werden, allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen – bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst auch der Verlust der Bezüge bzw. des Entgelts – grundsätzlich in Betracht kommen, wenn wegen der Quarantänepflicht die Dienstpflicht nicht rechtzeitig wieder aufgenommen werden kann.

Dabei sind stets die Umstände des Einzelfalls zu prüfen.

Die Möglichkeit, einer Quarantänepflicht durch Antrag auf Erholungsurlaub nicht zum Nachteil des Dienstherrn/Arbeitgebers nachzukommen, besteht für Lehrkräfte nicht. Sie müssen ihren Erholungsurlaub gemäß § 20 Abs. 4 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW bzw. § 44 Abs. 1 Nr. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder während der Schulferien nehmen.

Es ist daher unbedingt zu raten, die Einstufung von Risikogebieten im Blick zu behalten und regelmäßig zu prüfen, ob das eigene Urlaubsziel hierzu zählt. Je nach Entwicklung der konkreten Lage im Risikogebiet müsste eine Reise ggfs. auch zeitlich angepasst oder abgebrochen werden, um nach Reiserückkehr noch genügend Zeit für die aktuell geltende Quarantäneverpflichtung einzuplanen. Die Quarantänezeit kann derzeit – wie oben beschrieben – durch die rechtzeitige Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden.

Heißer Sommer

Es wird nochmal warm

Die Wetterausssichten für Montag und Dienstag sind hervorragend. Es wird nochmal richtig warm.

Aus diesem Grund wurde entschieden, dass der Unterricht an diesen beiden Tagen bereits um 13.15 Uhr endet. Die Busse fahren im Anschluss.