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Präsenzunterricht ab dem 31. Mai

Die Inzidenzzahlen erlauben es im „Endspurt“ dieses Schuljahres, dass wir ab dem 31.05.2021 in den Präsenzunterricht für alle Schüler:innen zurückkehren können. Wir freuen uns darauf und hoffen, dass diese Phase bis zu den Sommerferien andauert.

Selbstverständlich gelten die bekannten Hygienemaßnahmen weiterhin, ebenso die versetzten Pausen.

Ihre Kinder testen sich jeden Montag und Mittwoch. Dies ist weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Wenn Ihr Kind, z.B. weil es krank ist, nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, gelten die in der Klasse vereinbarten Regeln für die Kommunikation. Zusätzlicher Distanzunterricht findet nicht statt.

Für den 04.06.21 ist eine schulinterne Fortbildung geplant, so dass der Freitag nach Fronleichnam für die Schüler:innen ein Studientag ist.
Am Montag, 14.06.21 findet für die Schüler:innen der Sekundarstufe II wegen der mündlichen Abiturprüfungen ein Studientag statt.

Die Mensa macht weiterhin to-go-Angebote.

Über weitere Änderungen und Neuigkeiten, z.B. zu eventuellen Abschlussfeiern, informieren wir Sie wie gewohnt an dieser Stelle oder über die Klassen- und Beratungslehrer:innen.

Wenn Sie mögen, können Sie die gesamte Schulmail auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung nachlesen.

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Informationen zum Unterricht ab dem 19.04.2021

Ab der nächsten Woche kehren wir in den Wechselunterricht für alle Jahrgänge von 5 bis 12 zurück und beginnen am Montag, 19. April 2021, mit Gruppe A.

Prinzipiell treten die Regelungen, wie sie vor den Osterferien galten, wieder in Kraft. Sie sind in der Mitteilung vom 10. März nachzulesen.

Allerdings gilt nun, dass sich alle Schüler:innen zweimal wöchentlich in der Schule selbst testen müssen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Mitteilung vom 9. April auf der Homepage. Die verpflichtende Selbsttestung kann nur durch einen „Bürgertest“ ersetzt werden.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen, auch über die Klassenlehrer:innen, gerne zur Verfügung. Für die Unterstützung Ihrer Kinder, die besonders an den Tagen mit häuslichen Aufgaben notwendig bleiben wird, danken wir Ihnen sehr und wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft.

Bleiben Sie gesund!

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Schule nach den Osterferien

Den Medien konnte man entnehmen, dass in der Woche nach den Osterferien, vom 12.4.21 bis zum 16.4.21, die meisten unserer Schüler:innen wieder im Distanzunterricht beschult werden. Wir hoffen sehr, dass Sie sich in den Ferien gut erholen konnten und wünschen Ihnen für diese neue Phase viel Kraft.

Ab Montag werden nur die Schüler:innen der Abschlussjahrgänge in die Schule kommen können – bei uns sind das die Jahrgänge 10, 12 und 13. Sie werden in den Gruppen und nach dem Zeitplan unterrichtet, die sie schon kennen.

Im Kreis Heinsberg sind wir mit Schnelltests gut versorgt. Die Schüler:innen, die in Präsenz unterrichtet werden, testen sich zweimal wöchentlich selbst. Die Schulmail vom 8.4.21 formuliert das so:

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Wir bitten Sie wieder, Ihrem Kind genügend (medizinische oder FFP2-) Masken mitzugeben. Die bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin.

Das Essen und Trinken können wir nur im Freien gestatten. Die Mensa macht keine Angebote.

Die Notbetreuung für die Schüler:innen der Jahrgänge 5 und 6 wird wie gewohnt an allen Tagen stattfinden. Die bisherigen Anmeldungen gelten weiter. Wenn Sie neu einen Platz für Ihr Kind benötigen, finden Sie das Anmeldeformular hier zum Download.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen, auch über die Klassenlehrer:innen, gerne zur Verfügung. Sobald wir wissen, wie es nach dem 16.04.21 weitergeht, werden wir Sie über diesen Weg informieren.

Bleiben Sie gesund!

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Hinweise zum Gesundheitsschutz

Die Hinweise des Gesundheitsamtes Heinsberg werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie die Empfehlungen unbedingt!

Wir stellen die Informationen hier zusammen mit dem Handout für Schüler/-innen und unserem Hygienekonzept zum Download bereit. (Stand: 18.03.2021) 

Download

Infoblatt-Schulen-Schulträger

Hinweise des Gesundheitsamtes

Handout-(Schüler)

Handout für Schüler/-innen

Hygieneplan der BRGE

Hygienekonzept

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Informationen zur Schulöffnung ab dem 15.03.2021

Ab Montag, dem 15.03.2021,  werden die nächsten Schritte zur Öffnung von Schulen auch an unserer Schule umgesetzt. Wir freuen uns darauf, unsere Schüler:innen in kleinen Gruppen wieder in der Schule zu begrüßen.

An dieser Stelle informieren wir Sie gerne über die neuen Regelungen.

Alle Klassen werden in zwei Gruppen aufgeteilt, die täglich abwechselnd nach Stundenplan im Präsenzunterricht beschult werden. Der Tag zwischen zwei Präsenztagen dient dazu, zu Hause selbstständig Aufgaben zu bearbeiten; die Lehrer:innen sind im Präsenzunterricht eingesetzt. Über die Beratungs- und Klassenlehrer:innen erfahren die Schüler:innen, ob sie in Gruppe A oder B sind und an welchen Tagen für sie der Präsenzunterricht stattfindet. Die Notbetreuung findet weiterhin statt.

Damit die Gruppen möglichst stabil bleiben und sich auf dem Schulhof die Gruppen möglichst wenig mischen, gelten besondere Regelungen, die sich in den Jahrgängen unterscheiden können. Sie werden daher Ihren Kindern ebenfalls über die Klassenlehrer:innen mitgeteilt.

Die Busse fahren nach dem regulären Plan, aber natürlich kann Ihr Kind – sofern möglich – auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Wenn Sie Ihr Kind bringen möchten, bitten wir Sie sehr eindringlich, den Parkplatz am ZOB zu nutzen, damit Sie auf dem Birkenweg andere Kinder nicht in Gefahr bringen.

Wir bitten Sie auch, Ihrem Kind genügend medizinische oder FFP2-Masken mitzugeben. Die bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin.

Die Mensa macht in allen Pausen To-go-Angebote. Das Essen und Trinken können wir nur im Freien gestatten.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen, auch über die Klassenlehrer:innen, gerne zur Verfügung. Für die Unterstützung Ihrer Kinder, die besonders an den Tagen mit häuslichen Aufgaben notwendig bleiben wird, danken wir Ihnen sehr und wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft.
Bleiben Sie gesund!

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Corona: Screening-Verfahren mit Selbsttests

Anlässlich des wieder begonnenen Präsenzunterrichts in der Primarstufe und den Abschlussklassen möchte das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg zum Schutz vor unbemerkten Infektionsausbreitungen ein Screening-Verfahren in allen Schulen des Kreises einführen.

Dazu stehen einfach anwendbare Laien-Selbsttests zur Verfügung. Diese sollen als Morgenritual zwei Mal pro Woche von jedem Kind und Mitarbeitenden in den Einrichtungen durchgeführt werden. Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens und die Bitte um Ihr Einverständnis erhalten Sie über die Klassen-/ Beratungslehrer:innen.

Sobald die Tests bei uns eingetroffen sind, sollen sie von Montag bis Donnerstag täglich in der 1. Stunde unter Anleitung des/der jeweils unterrichtenden Kolleg:in stattfinden.

Die Teilnahme an den regelmäßigen Testungen ist (noch) freiwillig, kostenlos und niedrigschwellig.

Weitere Informationen zum Test finden Sie hier: www.viromed.de, ein Video zur Testdurchführung hier:


Verwendet wird der Test: NanoRepro Corona Antigen Schnelltest.

Das Gesundheitsamt möchte uns dabei unterstützen, trotz Pandemie einen stabilen und halbwegs normalen Schulalltag gestalten zu können. Das geplante Testkonzept ist ein möglicher Weg dahin, daher freuen wir uns über Ihre  Unterstützung.

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Informationen zum Karnevalswochenende

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach inzwischen wieder fünf Wochen Distanzunterricht wissen wir heute noch nicht, wie es in der nächsten Woche weitergeht. Dennoch mussten wir innerschulische Entscheidungen treffen, die das kommende „Karnevalswochenende“ betreffen.

Das Land hat deutlich gemacht, dass es in die Planung der beweglichen Ferientage nicht eingreifen wird, die in der Hand der Schulen in Zusammenarbeit mit dem Schulträger liegt.

Wir haben uns, auch nach Rücksprache mit der Schulpflegschaft, dazu entschieden, die festgelegten, verlässlich geplanten beweglichen Ferientage nicht zu verschieben. Zum einen sehen wir nicht, wohin sie sinnvollerweise verschoben werden können, zum anderen ist eine Verschnaufpause für alle sicher hilfreich.

Drei dieser Tage verlängern das kommende Wochenende: Freitag, 12.02.21, Montag, 15.02.21 und Dienstag, 16.02.21 sind Ferientage. Auch wenn Sie nicht verreisen können, wünschen wir Ihnen sehr, dass Sie sie als zusätzliche Familientage ohne Distanzunterricht genießen können.

Donnerstag, 11.02.21 ist ein regulärer Schultag bis 15 Uhr.

Dass die für Mittwoch, 17.02.21, von langer Hand gemeinsam mit der Medienberatung NRW geplante Fachtagung zum ‚Medienkompetenzrahmen NRW‘ möglicherweise am Beginn einer Phase mit Präsenz- oder Wechselunterricht liegen wird, konnten wir im Oktober 2020 nicht wissen. Jetzt können und wollen wir diese überregionale Tagung aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen nicht mehr absagen. Thematisch geht es um die Frage, was wir aus dem Distanzunterricht inhaltlich, methodisch und medial mit in den Präsenzunterricht nehmen. Dieser Tag wird deshalb zum Studientag für Ihren Sohn/Ihre Tochter. Im Vorfeld haben wir uns auch in dieser Frage von der Schulpflegschaft beraten lassen.

Sobald wir nach den Beratungen der Länder, die für den kommenden Mittwoch geplant sind, wissen, wie es weitergehen soll, werden wir uns über diesen Weg wieder bei Ihnen melden.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, weiterhin viel Kraft und Gesundheit!

Diese Information kann als pdf-Datei hier heruntergeladen werden.
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Zeugnisausgabe auf Distanz

Das erste Halbjahr dieses Schuljahres geht in wenigen Tagen zu Ende. Wir werden das nächste Halbjahr so beginnen, wie dieses endet: im Distanzunterricht. Auch die Zeugnisausgabe erfolgt unter besonderen Bedingungen.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

für Ihren ganz sicher nicht immer einfachen Einsatz bedanken wir uns sehr herzlich: fast alle Schüler:innen nehmen regelmäßig am Unterricht teil und sind pünktlich bei den Videokonferenzen. Nur ansatzweise können wir beurteilen, was das im Einzelfall für Sie heißt und wissen es sehr zu schätzen.

Der nächste Schritt ist nun die Zeugnisausgabe. Auch hier muss das oberste Anliegen sein, Kontakte zu vermeiden und damit einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Aus diesem Grund sehen wir das folgende Verfahren vor:

Die Schüler:innen der Jahrgänge 5-9, 11 und 12 werden ihre Papierzeugnisse erhalten, wenn Präsenzunterricht wieder möglich ist. Vorab erhalten sie ihr Zeugnis (ohne Unterschriften und ohne Siegel) in elektronischer Form unter Wahrung des Datenschutzes über unsere Lernplattform Moodle. Die Zeugnisausgabe erfolgt in einer virtuellen FÜ-Stunde am Freitag, 29.1.2021. Die Klassen- bzw. Beratungslehrer:innen werden Ihrem Kind die genauen Uhrzeiten mitteilen.

Im 10. Jahrgang benötigen viele Schüler:innen ihr Originalzeugnis zur Anmeldung am Berufskolleg. Deswegen werden für sie die Zeugnisse am Freitag, 29.01.2021, persönlich ausgeliefert.

Sollte Ihr Kind im Einzelfall das Originalzeugnis dringend benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die Klassen- bzw. Beratungslehrer:in Ihres Kindes.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die kommenden Wochen. Bleiben Sie alle gesund!

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Distanzunterricht im Januar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, dass Sie erholsame Weihnachtsferien hatten und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesundes Jahr 2021 mit viel Kraft für die kommenden Herausforderungen. Leider scheint es davon – zumindest zu Beginn dieses Jahres – nicht wenige zu geben.

Den Medien haben Sie entnommen, dass es bis zum 31.01.2021 keinen Präsenzunterricht geben wird. Auf seiner Homepage erläutert das Schulministerium die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, so dass wir an dieser Stelle auf Erläuterungen verzichten.

Was bedeutet das konkret für Sie und Ihre Kinder?

Es bedeutet, dass wir ab Montag in den Distanzunterricht gehen werden. In diesem Distanzunterricht gilt der Stundenplan Ihres Kindes als Orientierung, damit die Tage für alle Beteiligten eine Struktur haben.

Distanzunterricht ist nicht automatisch und jederzeit Digitalunterricht. Der Unterricht findet mit Hilfe unserer Lernplattform moodle statt. Dort findet Ihr Kind in „seinen“ Kursen die jeweiligen Aufgaben und lädt seine Ergebnisse hoch. In moodle eingebettet ist unser „big blue button“ – das Instrument für Unterricht per Videokonferenz. Das haben wir in den „Digitaltagen“ geübt; bei Schwierigkeiten helfen wir so schnell und so gut wie möglich. Für Fragen stehen die jeweiligen Lehrer:innen in der jeweils planmäßigen Stunde zur Verfügung – in der Regel via moodle/big blue button.

Welche Bedeutung hat der Distanzunterricht?

Anders als vor den Sommerferien handelt es sich um die Erfüllung der Schulpflicht von zu Hause aus, d.h. der Unterricht ist verpflichtend. Mitarbeit und Ergebnisse sind Teil der „sonstigen Mitarbeit“ und werden bewertet. Dies bedeutet wie im Präsenzunterricht nicht, dass alle Ergebnisse durch die Lehrer:innen korrigiert werden. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind nach Kräften dabei, regelmäßig und konzentriert am Unterricht teilzunehmen.

Wie sieht es mit den Zeugnissen aus?

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2“.

Das bedeutet, dass die Zeugnisnoten sich aus den bisherigen Klassenarbeiten und den bis zu den Zeugniskonferenzen im Unterricht erbrachten Leistungen zusammensetzen. Wenn Ihr Kind noch Mappen abgeben muss, wird die zuständige Lehrperson Ihnen die individuelle Möglichkeit nennen, die die Hygienevorschriften beachtet.

In der Q1 und Q2 werden die noch fehlenden Klausuren und Prüfungen in der Woche vom 11.-15. Januar nachgeschrieben. Die betroffenen Schüler:innen werden vom zuständigen Abteilungsleiter individuell informiert.

Was ist, wenn Sie Ihr Kind zu Hause nicht betreuen können?

Nach Vorgabe des Ministeriums bieten wir in den Jahrgängen 5 und 6 eine Betreuung in der Schule an. Die Kinder werden durch unsere Sozialpädagog:innen betreut, jedoch nicht unterrichtet. Sie nehmen am Distanzunterricht ihrer Klasse teil.

Wenn Sie diese Betreuung schon ab Montag benötigen, so füllen Sie bitte bis Samstag um 18 Uhr das Antragsformular auf unserer Homepage online aus.

Das Ministerium schreibt dazu: „Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Und sonst?

Die Berufsfelderkundung im 8. Jahrgang sowie die Praktika im 9. und 10. Jahrgang können in Präsenz im Betrieb durchgeführt werden, wenn Sie als Eltern dies möchten und der Schule ein schriftliches Einverständnis des Betriebes vor Antritt des Praktikums vorliegt.

 

Wir gehen davon aus, dass der Distanzunterricht gut funktionieren wird, aber natürlich wird nicht immer alles völlig rund laufen. Lassen Sie uns dies als Herausforderungen sehen, die wir gemeinsam bewältigen werden.

Herzliche Grüße
für die Schulleitung

Dr. Karin Hilgers

Diese Information können Sie als pdf-Datei herunterladen.
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Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts

Der Distanzunterricht ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten.

Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Das Be­treu­ungs­angebot gilt nur für die Klassen 1 bis 6. Es umfasst für alle Schüler:innen den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichtszeitraums.

    Hier mit erklären wir,

    dass unser Kind

    während der Aussetzung des Präsenzunterrichts an folgenden Tagen eine Betreuung benötigt:

    Bitte vermerken Sie, ob Ihr Kind für den Weg zur Schule eine Schulbusverbindung benötigt:

    Erklärung:



    Eine Erklärung des Arbeitgebers wird nicht benötigt.