LRS-Beratung
Die Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) wird als eine Teilleistungsstörung verstanden, die außerhalb der allgemeinen Leistungsfähigkeit isoliert Auswirkungen auf den Erwerb der Lese- und Rechtschreibfertigkeiten hat. Die Intelligenz der betroffenen Kinder ist in der Regel normal bis überdurchschnittlich, während die Lese-Rechtschreibfertigkeit (weit) unter dem Durchschnitt liegt.
Ziele:
- Lese-Rechtschreibschwäche zu erkennen
- qualifizierten LRS-Unterricht im Rahmen des Förderprogramms für den 5. und 6. Jahrgang zur individuellen Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler sicherzustellen
- den Notenschutz (LRS-Erlass, BASS 14-01 Nr. 1, 4) in begründeten Einzelfällen zu klären
- weitergehende Fördermaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 auch unter Einbeziehung außerschulischer Hilfen zu planen
Unterstützung für
- den Fachkoordinator Deutsch zur Optimierung der Zusammensetzung der Förder- und Forderkurse im 5. und 6. Jahrgang
- Kollegen/-innen, die Förderunterricht auf Grundlage des sprachstrukturierenden Konzepts für rechtschreibschwache Kinder nach Reuter-Liehr durchführen
- Klassenlehrerteams und Fachlehrer/-innen der Jahrgänge 7 bis 10, die Leistungsfeststellungen und Leistungsbeurteilungen für Deutsch treffen müssen
Beate Schirrmeister-Heinen
LRS-Therapeutin, Dipl. Päd.
Betty Reis Gesamtschule