LRS-Beratung

Die Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) wird als eine Teilleistungsstörung verstanden, die außerhalb der allgemeinen Leistungsfähigkeit isoliert Auswirkungen auf den Erwerb der Lese- und Rechtschreibfertigkeiten hat. Die Intelligenz der betroffenen Kinder ist in der Regel normal bis überdurchschnittlich, während die Lese-­Recht­schreib­fertig­keit (weit) unter dem Durchschnitt liegt.

Ziele:

  • Lese-Rechtschreibschwäche zu erkennen
  • qualifizierten LRS-Unterricht im Rahmen des Förderprogramms für den 5. und 6. Jahrgang zur individuellen Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler sicherzustellen
  • den Notenschutz (LRS-Erlass, BASS 14-01 Nr. 1, 4) in begründeten Ein­zel­fällen zu klären
  • weitergehende Fördermaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 auch unter Einbeziehung außerschulischer Hilfen zu planen

Unterstützung für

  • den Fachkoordinator Deutsch zur Optimierung der Zusammensetzung der Förder- und Forderkurse  im 5. und 6. Jahrgang
  • Kollegen/-innen, die Förderunterricht auf Grundlage des sprach­struk­turieren­den Konzepts für rechtschreibschwache Kinder nach Reuter-Liehr durchführen
  • Klassenlehrerteams und Fachlehrer/-innen der Jahrgänge 7 bis 10, die Leistungsfeststellungen und Leistungsbeurteilungen für Deutsch treffen müssen
Beate Schirrmeister-Heinen

Beate Schirrmeister-Heinen

LRS-Therapeutin, Dipl. Päd.