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Distanzunterricht im Januar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, dass Sie erholsame Weihnachtsferien hatten und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesundes Jahr 2021 mit viel Kraft für die kommenden Herausforderungen. Leider scheint es davon – zumindest zu Beginn dieses Jahres – nicht wenige zu geben.

Den Medien haben Sie entnommen, dass es bis zum 31.01.2021 keinen Präsenzunterricht geben wird. Auf seiner Homepage erläutert das Schulministerium die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, so dass wir an dieser Stelle auf Erläuterungen verzichten.

Was bedeutet das konkret für Sie und Ihre Kinder?

Es bedeutet, dass wir ab Montag in den Distanzunterricht gehen werden. In diesem Distanzunterricht gilt der Stundenplan Ihres Kindes als Orientierung, damit die Tage für alle Beteiligten eine Struktur haben.

Distanzunterricht ist nicht automatisch und jederzeit Digitalunterricht. Der Unterricht findet mit Hilfe unserer Lernplattform moodle statt. Dort findet Ihr Kind in „seinen“ Kursen die jeweiligen Aufgaben und lädt seine Ergebnisse hoch. In moodle eingebettet ist unser „big blue button“ – das Instrument für Unterricht per Videokonferenz. Das haben wir in den „Digitaltagen“ geübt; bei Schwierigkeiten helfen wir so schnell und so gut wie möglich. Für Fragen stehen die jeweiligen Lehrer:innen in der jeweils planmäßigen Stunde zur Verfügung – in der Regel via moodle/big blue button.

Welche Bedeutung hat der Distanzunterricht?

Anders als vor den Sommerferien handelt es sich um die Erfüllung der Schulpflicht von zu Hause aus, d.h. der Unterricht ist verpflichtend. Mitarbeit und Ergebnisse sind Teil der „sonstigen Mitarbeit“ und werden bewertet. Dies bedeutet wie im Präsenzunterricht nicht, dass alle Ergebnisse durch die Lehrer:innen korrigiert werden. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind nach Kräften dabei, regelmäßig und konzentriert am Unterricht teilzunehmen.

Wie sieht es mit den Zeugnissen aus?

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2“.

Das bedeutet, dass die Zeugnisnoten sich aus den bisherigen Klassenarbeiten und den bis zu den Zeugniskonferenzen im Unterricht erbrachten Leistungen zusammensetzen. Wenn Ihr Kind noch Mappen abgeben muss, wird die zuständige Lehrperson Ihnen die individuelle Möglichkeit nennen, die die Hygienevorschriften beachtet.

In der Q1 und Q2 werden die noch fehlenden Klausuren und Prüfungen in der Woche vom 11.-15. Januar nachgeschrieben. Die betroffenen Schüler:innen werden vom zuständigen Abteilungsleiter individuell informiert.

Was ist, wenn Sie Ihr Kind zu Hause nicht betreuen können?

Nach Vorgabe des Ministeriums bieten wir in den Jahrgängen 5 und 6 eine Betreuung in der Schule an. Die Kinder werden durch unsere Sozialpädagog:innen betreut, jedoch nicht unterrichtet. Sie nehmen am Distanzunterricht ihrer Klasse teil.

Wenn Sie diese Betreuung schon ab Montag benötigen, so füllen Sie bitte bis Samstag um 18 Uhr das Antragsformular auf unserer Homepage online aus.

Das Ministerium schreibt dazu: „Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Und sonst?

Die Berufsfelderkundung im 8. Jahrgang sowie die Praktika im 9. und 10. Jahrgang können in Präsenz im Betrieb durchgeführt werden, wenn Sie als Eltern dies möchten und der Schule ein schriftliches Einverständnis des Betriebes vor Antritt des Praktikums vorliegt.

 

Wir gehen davon aus, dass der Distanzunterricht gut funktionieren wird, aber natürlich wird nicht immer alles völlig rund laufen. Lassen Sie uns dies als Herausforderungen sehen, die wir gemeinsam bewältigen werden.

Herzliche Grüße
für die Schulleitung

Dr. Karin Hilgers

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