Hinweis: Schulbesuch bei extremen Witterungsbedingungen
Besonders im Winter kann das Wetter plötzlich extrem werden. Für diesen Fall gilt:
Bei plötzlichem Eintritt extremer Witterungsverhältnisse – dazu gehören auch Eis- und Schneeglätte – entscheiden Eltern/Erziehungsberechtigte im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. Das gilt dann, wenn nicht generell das Ruhen des Unterrichts in Präsenz für das Land oder einzelne Regionen angeordnet wird.