Information zur Quarantäneregelung
Aktuelle Regelungen des Kreisgesundheitsamtes im Falle eines positiven Coranafalles in einer Klasse
Mit den allgemein steigenden Corona-Inzidenzen nehmen auch die Fälle positiver Tests an den Schulen stark zu. Aufgrund der seit dem 02.11.21 nicht mehr bestehenden Maskenpflicht am Sitzplatz führt dies zu einem deutlich erhöhten Ermittlungsaufwand für die Schulen sowie auch für das Gesundheitsamt, zum anderen leider auch zu deutlich mehr Kindern, die wieder in Quarantäne gehen müssen, und/oder sich innerhalb der Klasse anstecken.
Um diese Belastungen möglichst zu reduzieren und einen Anreiz zum weiteren Tragen der Masken zu schaffen, werden wir ab sofort wie folgt vorgehen:
Kommt es in einer Klasse zu einem positiven Coronafall, …
- … müssen alle Sitznachbarn, die durchgehend eine Maske getragen haben nicht in Quarantäne gehen – und zwar unabhängig davon, ob der:die Infizierte eine Maske getragen hat oder nicht.
- … gehen alle Sitznachbarn, die KEINE Maske getragen haben, hingegen in Quarantäne – und zwar ebenfalls unabhängig davon, ob der:die Infizierte eine Maske getragen hat oder nicht. Wie in den letzten Wochen können sich diese Kinder nach 5 Tagen freitesten.
Ausgenommen von diesem Vorgehen sind geimpfte oder genesene Personen, die gemäß Coronaschutzverordnung generell nicht mehr in Quarantäne gehen müssen. Da eine Ansteckung dennoch möglich und nicht unwahrscheinlich ist, nehmen diese Personen jedoch an den täglichen Schultests teil.
Damit die Ermittlungsarbeit wie vorgeschrieben durchgeführt werden kann, ist es notwendig, dass in der Schule Sitzpläne erstellt werden, in denen auch dokumentiert wird, wer wann eine Maske getragen hat.