Schulunterricht ab dem 22.02.2021
Ab Montag, 22. Februar 2021, werden die ersten Schritte zur Öffnung von Schulen auch an unserer Schule umgesetzt. Wir freuen uns darauf, wenigstens einen Teil unserer Schüler:innen wieder in der Schule zu begrüßen.
An dieser Stelle informieren wir Sie gerne über die neuen Regelungen für die Jahrgänge 10, 12 und 13. Alle anderen Jahrgänge bleiben unverändert im Distanzunterricht. Die Notbetreuung wird fortgesetzt (Link zur Anmeldung).
Für den Jahrgang 8 werden die ursprünglich für Anfang März geplanten Lernstandserhebungen (VERA 8) auf den Beginn des kommenden Schuljahres verschoben.
Die Abschlussklassen im 10. Jahrgang und der 12. Jahrgang werden in zwei Gruppen aufgeteilt, die täglich abwechselnd nach Stundenplan im Präsenzunterricht beschult werden. Der Tag zwischen zwei Präsenztagen dient dazu, zu Hause selbstständig Aufgaben zu bearbeiten. Dieses Vorgehen entspricht dem Alter und der Selbstständigkeit der Schüler:innen; die Lehrer:innen, die in diesen Jahrgängen unterrichten, sind im Präsenzunterricht eingesetzt. Über die Beratungs- und Klassenlehrer:innen erfahren die Schüler:innen, ob sie in Gruppe A oder B sind und an welchen Tagen für sie der Präsenzunterricht stattfindet.
Für den Abiturjahrgang gelten gesonderte Regeln zur gezielten Vorbereitung auf die Abiturprüfungen, die den Schüler:innen über den Abteilungsleiter mitgeteilt werden.
Die Mensa öffnet in dieser ersten Phase des Wechselunterrichts nur für die kleine Pause. Die Schüler:innen können dann aber für den Ganztag die To-go-Angebote nutzen.
Gerade in der Zeit der Pandemie sind Bewegung und Sportunterricht sehr wichtig. Sportunterricht findet grundsätzlich – nach Möglichkeit im Freien – wieder statt. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei intensiver Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
Für den Sportunterricht auf Distanz muss im Fall eines häuslichen Sportunfalls während dieses ‚Unterrichts auf Distanz‘ in vielen Fällen die private Unfall- bzw. Krankenversicherung greifen, Leistungen der Unfallkasse können oft nicht beantragt werden. Das liegt vor allem daran, dass Lehrer:innen auf Distanz die Aufsichtspflicht nicht garantieren und Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht einleiten können.
Im Detail finden Sie die Hinweise des Ministeriums und der Unfallkasse NRW unter: http://www.schulsport-NRW.de
Das Betriebspraktikum im 11. Jahrgang findet für die Schüler:innen statt, für die Eltern das wünschen und die Betriebe einverstanden sind. Die anderen Schüler:innen werden am Unterricht teilnehmen.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen, auch über die Klassenlehrer:innen, gerne zur Verfügung. Für die Unterstützung Ihrer Kinder im Distanzlernen danken wir Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, sehr und wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft. Bleiben Sie gesund!